1.Veranstalter von „Prora 2013“ ist der Rügener Findlinge e.V. i. Gr. sowie die Jugendherberge Prora.
2.Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen / AGB sind Voraussetzung für Teilnahme am Event „Prora2013“. Ein unterschriebenes Exemplar ist bei der Anmeldung von jedem Volljährigen abzugeben. Eltern haften für ihre Kinder.
3.Es gelten in allen Belangen:
Die Satzung der
Gemeinde Binz
Die Bäderordnung der
Gemeinde Binz
Die AGBs des
Deutschen Jugendherbergwerks
Die Hausordnung der Jugendherberge Prora
Die Hausordnung des Jugendzeltplatzes Prora
Das
Jugendschutzgesetz
Geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland
4.Die Übernachtung ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Das Übernachten in einem geschlossenen Zelt am Strand ist ebenso untersagt wie die Übernachtung in den Dünen.
5.Der Veranstalter übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen.
6.Das unbefugte Betreten von Gebäuden ist nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für die Ruinen des KDF-Komplexes oder sonstige baufällige Gebäude.
7. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Eventteilnehmer oder deren Eigentum.
8.Den Weisungen des Veranstalters und von ihm beauftragter Personen ist umgehend Folge zu leisten. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.
9.Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen / AGBs bzw. gegen Weisungen des Veranstalters, behält sich dieser das Recht vor Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Unter Umständen kann dies auch mit Ordnungsbehörden durchgesetzt werden.
10.Der Verzehr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Übermäßiger Konsum hat zu unterbleiben.
11.Das Grillen ist nur an den gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Der Umgang mit offenem Feuer (Lagerfeuer – mit oder ohne Bodenkontakt) ist ausdrücklich verboten.
12.Die Buchung der Übernachtungsmöglichkeiten erfolgt ausschließlich über den auf
www.prora2013.de vorgeschriebenen Weg. Die Zuteilung der Zimmer in der Herberge erfolgt nach Eingang der Buchung. Grundsätzlich hat niemand ein festes Anrecht auf ein Zimmer in der Jugendherberge.
13.Anfallende Kosten für die Teilnahme am Event sind innerhalb von 10 Werktagen auf das angegebene Buchungskonto zu überweisen. Es zählt hierbei das Buchungsdatum. Verstreicht diese Frist werden Reservierungen (Unterkunft und Sachgegenstände) für andere Teilnehmer freigegeben.
14.Jeder Teilnehmer hat das Recht von seiner Buchung / Bestellung zurückzutreten. Es sind die aufgeführte Fristen und die damit verbundenen Kosten zu beachten:
Zeitraum vor dem Event Rückerstattung des Buchungsbetrages
8 Wochen 100 %
4 Wochen 60 %
Unter 4 Wochen keine Rückerstattung
15.Mit Rücksicht auf unsere kleinen Teilnehmer ist die Lautstärke ab 22 Uhr auf ein Normalmaß zu begrenzen.
16.Das Mitführen von Waffen und sonstigen verbotenen Gegenständen ist ausdrücklich verboten.
17.Der Zutritt zum Event ist nur gegen Bezahlung (Tagesgast), Zahlungsbeleg oder unversehrtes Event-Armband möglich. Das Armband ist stets um das Handgelenk zu tragen. Unverschlossene und versehrte Armbänder verlieren ihre Gültigkeit. Sämtliche Zahlungsbelege und Armbänder sind nicht übertragbar.
18.Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
19.Es ist untersagt ohne die vorherige schriftliche Zusage des Veranstalters (ORGA) gewerblichen Handel zu treiben.
20.Wer schuldhaft gegen die Teilnahmebedingungen / AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
21.Bei Abbruch der Veranstaltung können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Gründe für einen Abbruch können höhere Gewalt (Wetterlagen) sein oder Situationen in denen die Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann. Abbrüche können auch Behördlich (Ordnungsamt, Polizei, etc.) angeordnet werden.
22.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen / AGB jederzeit zu ändern.
23.Hunde sind auf dem gesamten Eventgelände an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften der Haustiere sind durch den Besitzer sachgerecht zu entsorgen.